20-08-2012, 11:22
Wenn sie nach Visa-Ablauf nicht zurückreisen will, braucht sie sich blos mit Attest bei der Ausländerbehörde melden und kriegt möglicherweise wegen Reiseunfähigkeit eine Aufenthaltsverlängerung, die dann aber auch befristet ist. Nach der Geburt kann sie sich neue Gründe zulegen, hier bleiben zu wollen.
Aber irgendwann ist dann Schluss mit Lustig, dann erfolgt die Ausreiseaufforderung mit Frist und dann irgendwann die Abschiebung.
Das Blöde: sobald das Kind da ist, ist das deutsche Jugendamt für die Vaterschaftsfeststellung zuständig, aber nur bis zur Ausreise/Abschiebung.
Das wird sie sehr gut wissen, deswegen ist es nicht unsinnig in diesem Zeitraum in Deutschland nicht greifbar zu sein, z.B. wegen Praktikum im Ausland o.ä.
Ich würde die amtliche Vaterschaftsfeststellung in jedem Fall vermeiden.
Vielleicht kann man ja gutes Wetter machen und nach Geburt einen heimlichen Test machen um sicherzugehen, dass der ganze Wirbel nicht ein Blindgänger ist.
Falls doch die Vaterschaft festgestellt wird, wird die Russin in D bleiben, dann würde ich zumindest die nächsten 3 Jahre höchstens einen niedrig dotierten Job annehmen um Diskussionen um Betreuungsunterhalt von vorne herein abzuwürgen. Danach sollte Unterhalt für ein Kind an sich bezahlbar sein.
Aber irgendwann ist dann Schluss mit Lustig, dann erfolgt die Ausreiseaufforderung mit Frist und dann irgendwann die Abschiebung.
Das Blöde: sobald das Kind da ist, ist das deutsche Jugendamt für die Vaterschaftsfeststellung zuständig, aber nur bis zur Ausreise/Abschiebung.
Das wird sie sehr gut wissen, deswegen ist es nicht unsinnig in diesem Zeitraum in Deutschland nicht greifbar zu sein, z.B. wegen Praktikum im Ausland o.ä.
Ich würde die amtliche Vaterschaftsfeststellung in jedem Fall vermeiden.
Vielleicht kann man ja gutes Wetter machen und nach Geburt einen heimlichen Test machen um sicherzugehen, dass der ganze Wirbel nicht ein Blindgänger ist.
Falls doch die Vaterschaft festgestellt wird, wird die Russin in D bleiben, dann würde ich zumindest die nächsten 3 Jahre höchstens einen niedrig dotierten Job annehmen um Diskussionen um Betreuungsunterhalt von vorne herein abzuwürgen. Danach sollte Unterhalt für ein Kind an sich bezahlbar sein.