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Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus!
#18
(20-08-2012, 11:15)p schrieb: Die Pflicht zum Barunterhalt durch beide Eltern ist ab Volljährigkeit unanbhängig davon, wo das Kind lebt. Der Kindeswohnort kann sich nur auf den Anspruch des Kindes auswirken. Kinder mit eigenem Hausstand haben einen höheren Anspruch.

Das stimmt so nicht!

Der TS hatte nach eigenen Angaben ein Einkommen von 45.000 im letzten Jahr.
Dies würde bereits zu einer Einstufung in die 7. Einkommensstufe der DDT führen. Tabellenbetrag 664,-€.

Nun kommt noch das Einkommen der Mutter hinzu. Selbst wenn dieses nur ein paar Hundert Euro betrüge, wirkte sich dieses bedarfserhöhend für den Unterhaltsanspruch des Kindes aus.

Deshalb gehe ich davon aus, dass der Bedarf des Kindes im Haushalt der Mutter höher wäre, als wenn es einen eigenen Hausstand hätte.

Zu beachten ist jedoch, dass @Quixote anteilig nie mehr zahlen müsste als wenn er allein barunterhaltspflichtig wäre.
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RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von Ibykus - 12-07-2012, 00:22
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 14-07-2012, 00:46
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von Eifelaner - 20-08-2012, 12:42
RE: Ich bin so froh. Kinderklauamt ist raus! - von blue - 20-08-2012, 13:33

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