20-08-2012, 13:45
(20-08-2012, 13:29)salvador schrieb: Sie wartet jetzt bloß darauf, dass ich mich nach ihrer Gesundheit erkundige, damit sie mich zur Apotheke schicken kann, dass ich mich nach dem Baby erkundige, damit ich ihr Geld für den Kindewagen gebe.
Sie muss dich nichts fragen. Das Geld für die gesamte Erstausstattung hast du allein zu bezahlen, § 1615l Abs. 1 BGB.