21-08-2012, 01:08
(21-08-2012, 00:42)Globalisierte schrieb: Der Fall meines Partners liegt Jahre zurueck, da gab es 300 Euronen zusaetzlich zum Hartzen dazu, falls du dir mal die Muehe machen wuerdest unter altem Recht zu googeln.Ich kenne leider keinen, der in der Zeit alleinerziehend und verhartzt war. Was einem nach Recht zusteht, und was man bekommt, sind zwei verschiedene Dinge.
Ich nehme zur Kenntnis, dass du jemanden kennst, der es damals gekriegt hat.
(21-08-2012, 00:42)Globalisierte schrieb: Falls du dir auch mal die Muehe machen wuerdest unter Kinderwohngeld zu googeln, da gibt's dann genug Beispiele wo steht dass Mami 1230 ca. netto im Monat hat, KU, Kindergeld usw.Ich kenne ein paar Fälle von heute. Da wird Wohngeld angerechnet. Eine Bekannte von mir mit vielen Kindern hat nicht alles beantragt, und kriegt jetzt ein paar hundert Euro weniger als ihr zusteht. Es macht ihr nichts aus. Sie hat eh genug.
Wenn ich für die 60 qm große warme Wohnung in einer Stadt 500 Euro veranschlage, dann komme ich auch auf 1235 Euro.
(21-08-2012, 00:42)Globalisierte schrieb: Gefaehrliches Halbwissen habe ich noch nie gemocht, lese dich mal schlau...Es ist ein Standard-Spruch der "Das steht mir zu"-Fraktion, darauf zu verweisen, dass Kindergeld Erziehungsgeld und Wohngeld angerechnet wird.
Dass sie trotzdem mehr Geld zur Verfügung haben als die Ehefrau eines Handwerksgesellen, der fünf Tage pro Woche von morgens bis abends arbeitet, sagen sie natürlich nicht.
(21-08-2012, 00:42)Globalisierte schrieb: ich hoffe die Russin ist ausreichend krankenversichert, sonst musst du noch die Entbindungskosten bezahlen. Ja, der deutsche Staat hat an alles gedacht.Der muss gar nichts bezahlen, wenn er arbeitsunfähig aus psychologischen Gründen wird.
Dann hat der Rechtsstaat noch einen mehr im sozialen Netz.