21-08-2012, 13:20
(21-08-2012, 13:03)p schrieb: c) Das Kind kann nicht einfach ausziehen. Die Eltern sind berechtigt, Naturalunterhalt zu leisten, z.B. indem das Kind weiter im Haushalt der Eltern wohnen darf.
Was ja auch prinzipiell gut so ist. Allerdings wohnte das Kind bereits ausserhalb der Elterlichen Wohnung (beim Freund).
Davon ab, kann das Angebot der Eltern, zu Hause zu wohnen, doch wohl nicht ernst zu nehmen sein. "Liebes Kind! Leg dich mal auf ne Matratze zu deinem Bruder mit ins Zimmer. Ach ja, dort steht der Kühlschrank."
Ein Umzug ist nur theoretisch möglich. Das JC weigert sich, die tatsächlichen Kosten zu tragen. Wie lange dauert es, das JC zu verklagen und DANN anzufangen, eine passende Wohnung zu suchen und zu beziehen? Denke, bis dahin hat die ihr Abi fertig und dann steht wahrscheinlich eh der nächste Umzug an.
In diesem Fall wollen sowohl Kind als auch Eltern den Umzug in eine eigene Wohnung. Ich frage hier nach, um die Chancen zu eruieren, "gewollt" auf KU verknackt zu werden trotz ALG II (BG) der Eltern.
Wir alle hier wissen ja, dass FamRichter ehr den Mindestunterhalt ausurteilen BEVOR sie evtl mal schauen, ob ein Selbstbehalt überhaupt gegeben ist.
Für die Eltern dürfte sich finanziell nicht viel ändern.