22-08-2012, 13:33
@ ArJa,
ich meine, Scheidungsverfahren hat nichts zu tun mit Umgangsverfahren. Zur Scheidung müssen nur zwei Dinge geklärt sein; 1. Versorgungsausgleich 2. Zugewinnausgleich.
Exen-Anwälte versuchen eigentlich standardmässig, über die so genannte Stufenklage die Unterhaltsfrage (egal ob Betreuungs- oder nachehelicher Unterhalt aus sonstigen Gründen) gleich mit klären zu lassen.
Dabei kann es natürlich vorkommen, dass bei entsprechend unkooperativem Verhalten des beklagten Mannes (sprich, wenn Er nicht zahlen will) sich das Scheidungsverfahren insgesamt in die Länge zieht. Beliebter Trick, weil in aller Regel der Trennungsunterhalt, der ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist höher ausfällt als der nacheheliche Unterhalt. Durch diese Verschleppungstaktik sichern sich Exen ein paar Euro extra.
Mit dem gleichen Problem kämpfe ich auch; wir gehen jetzt ins dritte Trennungsjahr. Scheidungstermin nicht in Sicht.
Ausriake
ich meine, Scheidungsverfahren hat nichts zu tun mit Umgangsverfahren. Zur Scheidung müssen nur zwei Dinge geklärt sein; 1. Versorgungsausgleich 2. Zugewinnausgleich.
Exen-Anwälte versuchen eigentlich standardmässig, über die so genannte Stufenklage die Unterhaltsfrage (egal ob Betreuungs- oder nachehelicher Unterhalt aus sonstigen Gründen) gleich mit klären zu lassen.
Dabei kann es natürlich vorkommen, dass bei entsprechend unkooperativem Verhalten des beklagten Mannes (sprich, wenn Er nicht zahlen will) sich das Scheidungsverfahren insgesamt in die Länge zieht. Beliebter Trick, weil in aller Regel der Trennungsunterhalt, der ab Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen ist höher ausfällt als der nacheheliche Unterhalt. Durch diese Verschleppungstaktik sichern sich Exen ein paar Euro extra.
Mit dem gleichen Problem kämpfe ich auch; wir gehen jetzt ins dritte Trennungsjahr. Scheidungstermin nicht in Sicht.
Ausriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1