22-08-2012, 13:40
(22-08-2012, 13:10)Pennfred schrieb: @ Austriake
Das ist in Frankreich etwas anderes. Da die Richterin faktisch das Scheitern der Ehe festgestellt hat und ich die eheliche Wohnung verlassen habe, was auch festgestellt ist, kann meine Ex in meinem Namen keine Geschäfte mehr tätigen. Besitz habe ich ohnehin nicht und auch keine Schulden. Die Vermögen sind getrennt nachdem verlassen der Gemeinschaft. Wenn ich allerdings nicht zahle, wird man alles pfänden was ich anspare, sofern man es findet.
Aha, wusste ich nicht. Dann kannst Du dir wirklich die Scheidung (und die Kohle für den Anwalt) sparen. Wäre eine angemessene Bestrafung der Exe für ihre Verzögerungstaktik.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1