(22-08-2012, 14:12)blue schrieb:(22-08-2012, 13:09)ArJa schrieb: Im parallel laufenden Umgangsprozeß ....Ist das ein wirklich eigenes Verfahren oder im Verbund mit Scheidung etc...? Müßte dem Urteil zu entnehmen sein.
Nee, ist ein eigenständiges Verfahren in Folge einer einstweiligen Anordnung und Feststellung einer Umgangsregelung, dass schon vor
Trennungsunterhaltsprozeß und Scheidungsantrag lief ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )