(23-08-2012, 10:27)Austriake schrieb: Dagegen gibt es kaum eine wirksame Strategie. Eventuell die Abtrennung der strittigen Fragen wie nachehelicher Unterhalt usw. beantragen, um das Scheidungsverfahren zu Ende zu bringen. Müsste aber dein RA wissen, wie das geht.
Austriake
Also , die Frage habe ich natürlich meiner Fledermaus auch gestellt.
Sofern keine Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen wurde, ist die Abtrennung einzelner anhängiger Streitobjekte frühestens nach 2 Jahren Trennungszeit möglich, sacht er .... falls der Richter zustimmt ... Keine Ahnung, ob das stimmt ...
Gegen die Fristverzögerungen durch Anwaltswechsel, Fristen verstreichen lassen, Stufenklagen o.ä.ist kaum ein Kraut gewachsen. Ich revanchiere mich damit, dass ich TU nur mit 1-2 monatiger Verspätung immer in kleinen Teilbeträgen zahle ... aber wirklich effektiv ist das nicht ...
Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )