23-08-2012, 14:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-08-2012, 14:02 von Zahlmeister.)
Wer die Broschüre aufmerksam liest und die Schlussfolgerungen daraus zieht wird feststellen daß es nur möglich ist Ansprüche geltend zu machen falls der Antragsteller finanziell gewaltig in Vorleistung geht. Somit ist die Wahrscheinlichkeit des Geldflusses aus dem Ausland nach D praktisch null. Jetzt warte ich auf den Kommentar zur Broschüre von unserem Mitglied und Auslandssachverständigen L.D.