(23-08-2012, 20:35)Nappo schrieb: Ich habe ihr jetzt ein unmoralisches Angebot gemacht :" Sieh mal. Ich will nicht mal Kohle. Du brauchst nur zu unterschreiben, dass Du auf alle Unterhaltsrückstände verzichtest plus Unterhalt in die Zukunft gerichtet (natürlich rechtlich abgesichert) plus Aushändigung der originalurkunden und das Sorgerecht für meine Tochter, denn es könnte ja mal was passieren, gelle?"
Vorsicht Nappo, Vorsicht.
Deine Exe könnte dein Angebot annehmen, das Haus resp. die Kohle aus dem Verkaufserlös verballern und übermorgen Leistungen nach Hartz4 beantragen- da bist Du dann wieder als Unterhaltspflichtiger dabei.
Den zuvor geschlossenen Vergleich, Haus gegen Unterhalt, würde man juristisch als einen Vertrag zwischen zwei Parteien zum Nachteil einer dritten Partei (Staat) werten und für unwirksam erklären.
Besser, sich das Haus von Exe (oder noch besser: von Mr. Next) abkaufen lassen. Zu einem angemessenen Preis incl. Schmerzensgeld und Voraus-Verzinsung für künftige Unterhaltsleistungen an Exe. Es könnte ja auch der Exe irgendwas zustossen, dann hast Du wenigstens die Kohle für das Haus bekommen. Überleg mal, Du überlässt Exe das Haus für einen Fetzen Papier (der zudem fast nichts wert ist) und übermorgen wird Exe vom Müllwagen überfahren oder stirbt an der bekannten heimtückischen Krankheit......
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1