24-08-2012, 19:32
(23-08-2012, 12:50)mathi69 schrieb: Was soll ich nun davon halten?Ich wäre dankbar für so eine wirklich ausführliche Begründung des Kinderklaubehörde! Du kannst Dich quasie bei denen nur noch bedanken.
Eine wirkliche 50:50 Regelung existiert in den allerseltensten Fällen. Sobald nur 0,1 Prozent der Zeit ungleich verteilt ist, spricht man vom sogenannten "unechtem Wechselmodell" und dann ist voll zu löhnen!
Recht verständlich aufgedröselt hier:
http://www.ischeidung.de/kindesunterhalt...-_160.html
Zitat:
Fazit: Ein Wechselmodell liegt somit nur dann vor, wenn die Betreuung und Versorgung tatsächlich zwischen beiden Elternteilen hälftig aufgeteilt wird. Für alle anderen Fälle bleibt es dabei, dass der eine Elternteil Naturalunterhalt leistet und der andere zum Barunterhalt verpflichtet ist.