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Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ?
#9
Wenn ich das hier lese, wird mir in meiner Situation ( > 5300 CHF Trennungsunterhalt seit 4 Jahren; davon > 2000 CHF Kindesunterhalt und kein Ende absehbar; meine Tochter wurde in ein Schweizer Heim verschleppt und ich darf sie nicht haben, sondern soll zahlen ) noch schlechter, als es mir schon ist.

Ich kann nur jedem, bei dem sich die Situation absehbar in wenigen Monaten nicht ändern lässt, also fast allen, empfehlen, die Zahlungen einzustellen - ziviler Widerstand ist erlaubt und niemand ist verpflichtet sich in Grund und Boden wirtschaften zu lassen mit nachfolgender aber nicht anerkennungsfähiger totaler Arbeitsunfähigkeit dank Überlastung. Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich nach Abzug von Steuern und Unterhalt ein negatives Nettoeinkommen in 2010 hatte - gleiches gilt für 2011. Dazu sage ich nur noch: VIVE LA RESISTANCE!!
https://t.me/GenderFukc
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RE: Scheidungstermin - OLG Termin Umgangsrecht schädlich ? - von Petrus - 25-08-2012, 16:35

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