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Hilfe wg. nicht bezahlbarem Unterhaltstitel und ARGE
#9
Du wirst ohnehin persönlich vorsprechen müssen. Dieses Formular musste ich auch ausfüllen. Du musst halt schätzen, was die Zukunft betrifft. Die überprüfen sowieso Deine Kontoauszüge, die die sehen wollen. In der Regel 3 Monate in die Vergangenheit.

Was die eidesstattliche Versicherung angeht, musst Du die eben machen. Danach läßt dich der Gerichtsvollzieher in Ruhe. Problematisch ist es nur, in Bezug auf Deine selbst. Tätigkeit. Ich weiß nicht was Du machst. Es gibt ja selbst. Tätigkeiten, denen ein eV im Wege stehen könnte.

Die Schulden bezüglich der Urkunden laufen eben auf. Ist bei mir auch so. Da kann man nichts machen. Vielleicht fällt die Ex ja früh genug tot um. Jedenfalls musst Du nur aufpassen, dass Du richtig reagierst (Forum angucken!) , wenn der gegenerische Anwalt auf die "Idee" kommt, Dich wegen des § 170 StGB an zu zeigen. Aber wenn Du richtig reagierst passiert Dir da nichts.

Ich wage zu bezweifeln, ob die Abänderungsklage bezüglich der Titel Erfolg haben wird. Das ist regelmäßig sehr unwahrscheinlich, wenn man "nur" den Mindestunterhalt titluiert bekommen hat. Ist bei mir auch so. Außerdem wird man Dir vorwerfen, Deinen Job aufgegeben zu haben und in eine nicht einträgliche selbständige Tätigkeit gegangen zu sein. Kann man da nicht due Umsätze erhöhen, oder ist Deine Selbständigkeit in einer so schwierigen Branche ?

Die Arbeitsagentur wird natürlich versuchen Dich zu vermitteln und Dir auch Vorschläge schicken. Bewerbungen und Fahrtkosten bekommst Du erstattet. Bei weiteren Fragen zu SGB II gibt es hier aber Leute mit mehr Ahnung als mich.

Eine Privatinsolvenz macht Sinn, wenn Du noch andere Schulden hast. Nur wegen der 3,6 K würde ich es nicht machen. Während der PI laufen die laufenden Unterhaltsschulden weiter auf. Die PI wäre also eine Idee, wenn Du während der PI den Unterhalt zahlen kannst und weiterhin durch die PI die Altschulden los wirst. Außerdem bekommt die Post Deine Insolvenzverwalter,. was Dich nervlich etwas entlastet.
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RE: Hilfe wg. nicht bezahlbarem Unterhaltstitel und ARGE - von Nappo - 26-08-2012, 12:53

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