@FrozenFire
Der Versuch einer Abänderungsklage ist ziemlich unnötige Geldverschwendung. Der "neue" Anwalt hat schon recht: Du kommst da nicht runter. Weil du dich von "alter" Anwältin hast veräppln lassen.
Der (freiwillige!?) gerichtliche Vergleich führt regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB. Eine spätere Herabsetzung der Unterhaltspflicht muss die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisses beachten. D.h. die 1500 bzw. 100% Mindesunterhalt sind für alle Zeiten gesetzt.
Aber so aussichtslos ist deine Situation überhaupt nicht. = Aufstockung solide vorbereiten, falls dich dann die ARGE/Jobcenter zur Unterhaltsabänderung auffordert, sind zumindest dort die Chance besser als jetzt.
Meine Hinweise erstmal:
- im Antrag alle deine drei Kinder angeben(!!) und 2x unterschreiben als gesetzl. Vertreter(!) und formlos Umgangstage auf Extraschreiben mit abgeben (nicht abwimmeln lassen!)
- Arbeit weiter so beibehalten
Vermögen wird auf 3 Köpfe verteilt (eurer gemeinsames Kind hat auch Freibetrag! mind. 3100.-)
- Laufenden Unterhalt zahlen - Rückstandszahlung einstellen oder auf 10-20€ reduzieren
- evtl. H4-sichere Rentenvers. machen
Dann sieht die Rechnung ungefähr so aus (Korrekturbedürftig, da mir viele Details noch unklar sind, aber du wirst sie im Detail korrigieren können)
Bedarf deines Haushaltes
500.- Kosten der Unterkunft
337.- dein Regelsatz
337.- Regelsatz Ehefrau
219.- Regelsatz Kind
50,22 anteiliger Regelsatz Umgangskind älter (8,37 an 6 Tagen monatlich)
43,80 anteiliger Regelsatz Umgangskind jünger (7,3 an 6 Tagen monatlich)
20,00 Fahrtkosten wegen Umgang geschätzt
----------------------
1507,02
Einkommenanrechnung
- 184 Kindergeld anrechenbar
EK Ehefrau
800 brutto
600 netto
- 80 ?? Fahrkosten (die 200 Sprit erscheinen mir überzogen; H4 genehmigt 0,10 pro Km)
- 240 Freibetrag
= -280 anrechenbar
EK FrozenFire
1400 Umsatzerlöse
- 150 Betriebskosten Miete
- 150 Betriebskosten andere (geschätzt??)
= 1100 Nettoerlös
- 225 KV
- ?? Einkommensteuer
- 45 ?? Reisterrente (irgendwas geschätzt??)
- 225 Kindesunterhalt 4j
- 272 Kindesunterhalt 8j
- 290 Freibetrag
= - 43 anrechenbar
Insgesamt sind also 507.- anrechenbar. Ihr erhaltet (soweit die Details der Rechnung stimmen) 1000,02 Euro als Aufstockung und die KU Schulden wachsen nicht weiter an.
Zur Verfügung hat ihr dann 2037.- als Haushaltseinkommen. Das dürfte besser sein als jetzt. Hättest du schon lange tun können.
(Derzeit bei Elterngeldbezug bleiben 300 anrechnungsfrei - also nur was darüber ist, wird angerechnet)
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Der Versuch einer Abänderungsklage ist ziemlich unnötige Geldverschwendung. Der "neue" Anwalt hat schon recht: Du kommst da nicht runter. Weil du dich von "alter" Anwältin hast veräppln lassen.
Der (freiwillige!?) gerichtliche Vergleich führt regelmäßig zugleich zu einem Schuldanerkenntnis nach § 781 BGB. Eine spätere Herabsetzung der Unterhaltspflicht muss die Bindungswirkung dieses Schuldanerkenntnisses beachten. D.h. die 1500 bzw. 100% Mindesunterhalt sind für alle Zeiten gesetzt.
Aber so aussichtslos ist deine Situation überhaupt nicht. = Aufstockung solide vorbereiten, falls dich dann die ARGE/Jobcenter zur Unterhaltsabänderung auffordert, sind zumindest dort die Chance besser als jetzt.
Meine Hinweise erstmal:
- im Antrag alle deine drei Kinder angeben(!!) und 2x unterschreiben als gesetzl. Vertreter(!) und formlos Umgangstage auf Extraschreiben mit abgeben (nicht abwimmeln lassen!)
- Arbeit weiter so beibehalten
Vermögen wird auf 3 Köpfe verteilt (eurer gemeinsames Kind hat auch Freibetrag! mind. 3100.-)
- Laufenden Unterhalt zahlen - Rückstandszahlung einstellen oder auf 10-20€ reduzieren
- evtl. H4-sichere Rentenvers. machen
Dann sieht die Rechnung ungefähr so aus (Korrekturbedürftig, da mir viele Details noch unklar sind, aber du wirst sie im Detail korrigieren können)
Bedarf deines Haushaltes
500.- Kosten der Unterkunft
337.- dein Regelsatz
337.- Regelsatz Ehefrau
219.- Regelsatz Kind
50,22 anteiliger Regelsatz Umgangskind älter (8,37 an 6 Tagen monatlich)
43,80 anteiliger Regelsatz Umgangskind jünger (7,3 an 6 Tagen monatlich)
20,00 Fahrtkosten wegen Umgang geschätzt
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1507,02
Einkommenanrechnung
- 184 Kindergeld anrechenbar
EK Ehefrau
800 brutto
600 netto
- 80 ?? Fahrkosten (die 200 Sprit erscheinen mir überzogen; H4 genehmigt 0,10 pro Km)
- 240 Freibetrag
= -280 anrechenbar
EK FrozenFire
1400 Umsatzerlöse
- 150 Betriebskosten Miete
- 150 Betriebskosten andere (geschätzt??)
= 1100 Nettoerlös
- 225 KV
- ?? Einkommensteuer
- 45 ?? Reisterrente (irgendwas geschätzt??)
- 225 Kindesunterhalt 4j
- 272 Kindesunterhalt 8j
- 290 Freibetrag
= - 43 anrechenbar
Insgesamt sind also 507.- anrechenbar. Ihr erhaltet (soweit die Details der Rechnung stimmen) 1000,02 Euro als Aufstockung und die KU Schulden wachsen nicht weiter an.
Zur Verfügung hat ihr dann 2037.- als Haushaltseinkommen. Das dürfte besser sein als jetzt. Hättest du schon lange tun können.
(Derzeit bei Elterngeldbezug bleiben 300 anrechnungsfrei - also nur was darüber ist, wird angerechnet)
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# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #