27-08-2012, 09:53
Die Mutter des Kindes hat den Beistand beauftragt. Sie kann also jederzeit sagen, sie ist mit der Titulierung des Mindestunterhalts einverstanden. Wenn sie keine Sozialleistungen bezieht, kann sie sogar völlig selbstbestimmt sagen, was sie tituliert haben möchte und was nicht.
Den Beistand hat sie beauftragt, weil sie die Unterhaltsverhandlungen mit dir nicht selbst führen will oder kann. Aber sie kann jederzeit dem Beistand sagen, dass sie mit dem Ergebnis 100%DDT einverstanden ist.
Den Beistand hat sie beauftragt, weil sie die Unterhaltsverhandlungen mit dir nicht selbst führen will oder kann. Aber sie kann jederzeit dem Beistand sagen, dass sie mit dem Ergebnis 100%DDT einverstanden ist.