27-08-2012, 10:54
Unter Zuhilfenahme des im TFAQ befindlichen Vordruckes habe ich nun alleine und ohne Anwalt Antrag wg. Umgangsregelung gestellt. Ich bin sehr gespannt, da die Kinder sich mittlerweile auch weigern, Kontakt auf zu nehmen.
Nun schreibt das Gericht :
"Ihr Antrag führt das Geschäftszeichen XY und wurde heute der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Ihr Antrag nur für den Fall der von Ihnen beantragten Bewilligung von Verfahrenskosten als gestellt gilt."
Frage :
Soll ich abwarten und kann ich dann immer noch sagen, dass das Verfahren auch ohne Bwilligung von PKH geführt werden soll, falls diese abgelehnt wird?
Nun schreibt das Gericht :
"Ihr Antrag führt das Geschäftszeichen XY und wurde heute der Gegenseite zur Stellungnahme übersandt.
Das Gericht ist davon ausgegangen, dass Ihr Antrag nur für den Fall der von Ihnen beantragten Bewilligung von Verfahrenskosten als gestellt gilt."
Frage :
Soll ich abwarten und kann ich dann immer noch sagen, dass das Verfahren auch ohne Bwilligung von PKH geführt werden soll, falls diese abgelehnt wird?