27-08-2012, 14:27
Hi,
generell herrscht in Umgangssachen "kein" Anwaltszwang, also primär ist es unerheblich, ob VKH gewährt wird oder nicht, denn hier herrscht kein Anwaltszwang, wie beispielsweise in Unterhaltsangelegenheiten.
LG
generell herrscht in Umgangssachen "kein" Anwaltszwang, also primär ist es unerheblich, ob VKH gewährt wird oder nicht, denn hier herrscht kein Anwaltszwang, wie beispielsweise in Unterhaltsangelegenheiten.
LG