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Jobcenter, EU + KU
#5
Zitat:Du schreibst, dass deine Ex eine Hütte hat. Ist das ihre? Zahlt sie Miete? Zu ihren 600 netto käme evtl ein Wohnvorteil dazu, sodass sie schonmal weniger Bedürftig ist.

Sry, sie bewohnt eine ca. 100m² große Mietswhg. Nach eigener Aussage müsste sie in 6 Monaten dort ausziehen oder die 100€ Differenz zum Zahlbetrag des Amtes selbst aufbringen. Also wohl kein Wohnvorteil, da nicht ihr Eigentum. Ich bewohne wie gesagt eine Immobilie, mir werden 450€ WV angerechnet.

Zitat:Das Kind ist 3 Jahre, d.h. Deine Ex sollte erstmal nachweisen, dass sie nicht für sich selbst sorgen kann. Nur beim JC nen Antrag stellen, reicht da nicht aus.
Warum kann sie nicht vollzeit arbeiten? Hat sie ihre Bemühungen unter Beweis gestellt?
Wie wird das Kind betreut und kannst du evtl. mehr Betreuung anbieten, damit deine Ex wieder in Arbeit kommt?

Nein hat sie nicht. Von bekannten Alleinerziehenden Müttern ist leider bekannt das die Ämter darauf auch nicht gerade drängen. Mir Gegenüber äusserte sie das Sie auf keinen Fall ganztags bzw. Vollzeit arbeiten wolle.
Ganztagsbetreuung im Kiga gibt es in dem Kiga, wo meine Tochter derzeit im Nachmittagskurs ist, wohl auch.

Zitat:Was genau war das für eine Scheidungsfolgevereinbarung? Wo wurde die gemacht? Vor Gericht?

Die Vereinbarung wurde im April 2010, also 10 Monate vor der Scheidung beim Notar, zusammen mit der Immobilienüberschreibung erstellt.

Der Erschiene zu 1 (ich) bezahlt der erschienen zu 2 (EX) einen Betrag von 5000 €. Dieser Betrag wurde bei Beurkundung in Bar übergeben. Die als Habe zu bezeichnenden und dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dienenden Gegenstände sind bereits von jedem Ehegatten zum alleinigen Besitz und Eigentum übernommen worden...
...
...
... Zugewinn / Ausschluss
Die Erschienen sind sich darüber einig (s.h. oben)
Ansprüche aus dem Unterhalts- und Versorgungsausgleichsrecht bleiben unberührt, soweit in der heutigen Urkunde nichts anderes geregelt ist.

§3 Ehegattenunterhalt

Der Notar hat die Vertragsteile über die Folgen eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt und über das Risiko belehrt, dass dann im Fall der Scheidung jeder von ihnen für den eigenen Unterhalt sorge zu tragen hat. Hierzu erklären die Vertragsteile, das sie beide für den eigenen Unterhalt aufkommen können.
Die Vertragsteile wurden weiter darauf hingewiesen, dass ein Unterhaltsverzicht nichtig ist, wenn er in Anbetracht der wirtschaftlichen Situation der Eheleute zwingend dazu führen würde, dass der verzichtende Ehegatte auf staatliche Leistungen angewiesen ist oder sich dieser zu Lasten nachrangiger Unterhaltsschuldner auswirkt oder wenn überwiegende schutzwürdige Interessen gemeinsamer Kinder einer eigenen Erwerbstätigkeit des uh-bedürftigen Elternteils entgegenstehen. Ferner kann es dem begünstigten Vertragsteil verwehrt sein, sich bei einer Scheidung auf den Verzicht zu berufen, wenn die Rechtsausübung aufgrund einer späteren Entwicklung gegen treu und Glauben verstieße, oder der Verzicht nicht Ausdruck und Ergebnis gleichberechtigter Lebenspartnerschaft ist, sondern eine auf ungleichen Verhandlungspositionen basierende einseitige Dominanz eines Ehepartner wiederspiegelt, dies inbesondere und solange, wie der verzichtende Ehegatte gemeinsame Kinder zu betreuen hat.

Dies voraussgeschickt, vereinbaren die Vertragsteile für den Fall der Scheidung ihrer Ehe den gegenseitigen und vollständigen Verzicht auf die Gewährung nachehelichen Unterhalts, auch für den Fall der Not und der Gesetzesänderung, und nehmen den Verzicht gegenseitig an. Die Erschienen erklären, dass sie für ihren eigenen Unterhalt Sorge tragen können, dies soll jedoch nicht die Geschäftsgrundlage für den vereinbarten Verzicht sein.

Dann folgt §4 Titulierung KU. Weiter: Versorgungsausgleich: Keiner hat Ansprüche gestellt, VA nicht durchgeführt!
Kosten habe alle ich getragen
Zitat:Auch wäre es durchaus interessant den genauen Wortlaut der Vereinbarung zu kennen. Gibt es dort Bedingungen bezüglich der Verwendung der 5000 Ocken? Rückabwicklung falls sie doch nochmal Unterhalt fordert, etc...

s.h. oben, keine weitere Definierung


Zitat:Das JC kann dir gar nichts. Und für wichtig/kompetent muss du die auch nicht nehmen. Also, ruhig Blut und warten, was da noch so kommt.

Und NIEMALS mit dem JC telefonieren. Die ziehen dich auf ihr Neveau herunter und gewinnen dort mit Erfahrung!


Ich hab schon öffter sowas vom JC gehört. Nun ja, es stimmt halt doch so einiges. Gott sei dank hatte ich da sonst noch nie was mit zu tun. Das fiese daran, bei meinem ersten Anruf sagte man mir noch es ginge nur um KU, was ich aufgrund des auftauchenden Namens meiner EX nicht ganz glauben konnte... Und heute sagte der JC Mitarbeiter eben das es um EU + KU ginge... Als ob ich das nicht wüsste, von meiner Anwältin. Ich finds nur ne schweinerei, ich selber hätte alle möglichen Auszüge vorlegen sollen usw., anscheinend braucht meine Anwältin das nicht. Aber leider bin ich wieder um ein paar Grüne Scheinchen ärmer Sad
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Jobcenter, EU + KU - von Rpf1982 - 27-08-2012, 17:12
RE: Jobcenter, EU + KU - von Jigsaw - 27-08-2012, 17:25
RE: Jobcenter, EU + KU - von L3NNOX - 27-08-2012, 17:37
RE: Jobcenter, EU + KU - von JahJahChildren - 27-08-2012, 18:03
RE: Jobcenter, EU + KU - von Rpf1982 - 27-08-2012, 18:40
RE: Jobcenter, EU + KU - von blue - 27-08-2012, 22:46
RE: Jobcenter, EU + KU - von Rpf1982 - 27-08-2012, 18:47
RE: Jobcenter, EU + KU - von JahJahChildren - 27-08-2012, 19:21
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RE: Jobcenter, EU + KU - von blue - 27-08-2012, 20:13
RE: Jobcenter, EU + KU - von Rpf1982 - 04-04-2013, 13:16
RE: Jobcenter, EU + KU - von MasterOfDesaster - 04-04-2013, 14:14

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