28-08-2012, 21:03
Hallo zusammen,
wir feilschen gerade mit dem Jugendamt um die Höhe des Unterhaltes für zwei Kinder. Aktuell gibt es einen Titel über je 225,00 € Mindestunterhalt, der stammt aber noch aus früherer Zeit, inzwischen verdient der KV wesentlich besser.
Insgesamt ist es eine komplizierte Angelegenheit:
- Fixgehalt liegt bei ca. 2.600 €
- dazu kommt ein möglicher Bonus von bis zu 40.000 € jährlich - im letzten Jahr gab es ca. 13.000 €, es kann aber keiner voraussehen, wie es in den kommenden Jahren läuft. Kann also besser sein, aber auch schlechter.
Ich habe jetzt mal den Bonus, so wie er im vergangenen Jahr ausgezahlt wurde, in das Monatseinkommen eingerechnet und komme insgesamt dann auf rund 3.095,00 € Nettoeinkommen. Ca. 3.620,00 € sind es, wenn man noch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens voll einrechnet (ist der wirklich voll anzurechnen?).
Die JA-Tussi kommt hier (offensichtlich hat sie keinen Taschenrechner) schon auf lockere 4.200,00 €. Zusätzlich möchte sie nun noch Steuerrückerstattungen und Spesen einrechnen. Also alles was geht.
Da die DD-Tabelle ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würden wir allerdings noch (egal wie nun die Rechnung ausfällt) um eine Stufe tiefer rutschen, da es ein drittes Kind mit tituliertem Unterhaltsanspruch gibt.
Nun die Preisfrage: Was kann man noch in Abzug bringen?
Spontan einfallen würden mir die 5 % berufsbedingten Aufwendungen. Umgangskosten sind ja leider nicht relevant.
Wie sieht es aus mit Altersvorsorge / Privatinsolvenz / Lebensgefährtin, die kein ALG II kriegt, weil der KV zuviel verdient (wurde man sich mit einer Ehe da besser stellen, zwecks weiterer UH-Berechtigter)?
Hat da irgendjemand Erfahrung?
Auch für weitere kreative Vorschläge sind wir offen, nur um das JA ein wenig zu ärgern...
Darüber hinaus: Wir haben ohnehin schon aus Kulanz einen höheren Titel angeboten - darauf ging die JA-Trutsche aber nicht ein.
Wenn Sie nun eine UH-Festsetzungsklage einreicht, müssen wir das bezahlen? Und wenn ja, berechnet sich dann der Streitwert nur aus der Differenz dessen, was wir ohnehin angeboten haben und dem, was sie fordern, oder aus der vollen Summe?
Und: Bei einem möglichen Urteil - gilt der höhere UH dann ab dem Urteilsmonat oder ab dem Monat der Geltendmachung?
Danke schonmal.
wir feilschen gerade mit dem Jugendamt um die Höhe des Unterhaltes für zwei Kinder. Aktuell gibt es einen Titel über je 225,00 € Mindestunterhalt, der stammt aber noch aus früherer Zeit, inzwischen verdient der KV wesentlich besser.
Insgesamt ist es eine komplizierte Angelegenheit:
- Fixgehalt liegt bei ca. 2.600 €
- dazu kommt ein möglicher Bonus von bis zu 40.000 € jährlich - im letzten Jahr gab es ca. 13.000 €, es kann aber keiner voraussehen, wie es in den kommenden Jahren läuft. Kann also besser sein, aber auch schlechter.
Ich habe jetzt mal den Bonus, so wie er im vergangenen Jahr ausgezahlt wurde, in das Monatseinkommen eingerechnet und komme insgesamt dann auf rund 3.095,00 € Nettoeinkommen. Ca. 3.620,00 € sind es, wenn man noch den geldwerten Vorteil des Firmenwagens voll einrechnet (ist der wirklich voll anzurechnen?).
Die JA-Tussi kommt hier (offensichtlich hat sie keinen Taschenrechner) schon auf lockere 4.200,00 €. Zusätzlich möchte sie nun noch Steuerrückerstattungen und Spesen einrechnen. Also alles was geht.
Da die DD-Tabelle ja von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, würden wir allerdings noch (egal wie nun die Rechnung ausfällt) um eine Stufe tiefer rutschen, da es ein drittes Kind mit tituliertem Unterhaltsanspruch gibt.
Nun die Preisfrage: Was kann man noch in Abzug bringen?
Spontan einfallen würden mir die 5 % berufsbedingten Aufwendungen. Umgangskosten sind ja leider nicht relevant.
Wie sieht es aus mit Altersvorsorge / Privatinsolvenz / Lebensgefährtin, die kein ALG II kriegt, weil der KV zuviel verdient (wurde man sich mit einer Ehe da besser stellen, zwecks weiterer UH-Berechtigter)?
Hat da irgendjemand Erfahrung?
Auch für weitere kreative Vorschläge sind wir offen, nur um das JA ein wenig zu ärgern...
Darüber hinaus: Wir haben ohnehin schon aus Kulanz einen höheren Titel angeboten - darauf ging die JA-Trutsche aber nicht ein.
Wenn Sie nun eine UH-Festsetzungsklage einreicht, müssen wir das bezahlen? Und wenn ja, berechnet sich dann der Streitwert nur aus der Differenz dessen, was wir ohnehin angeboten haben und dem, was sie fordern, oder aus der vollen Summe?
Und: Bei einem möglichen Urteil - gilt der höhere UH dann ab dem Urteilsmonat oder ab dem Monat der Geltendmachung?
Danke schonmal.