Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten
#2
Bei möglichem Urteil gilt das rückwirkend ab Monat der Inverzugsetzug - das dürfte in der Vergangenheit liegen, also da wo JA zu erneuter Auskunft aufgefordert hat. Angry

Da aber, wenn ich mich recht erinnere, das 3. Kind unter 3 ist, gibt es noch eine BU-berechtigte Mutter dazu. Wohl du. Also wäre dann bezüglich Einstufung von 4 Unterhaltsberechtigten auszugehen.

Eine Ehe bringt keine Verbesserung - eher wird durch Steuervorteil das Netto noch höher....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten - von sorglos - 28-08-2012, 21:16

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste