Bei möglichem Urteil gilt das rückwirkend ab Monat der Inverzugsetzug - das dürfte in der Vergangenheit liegen, also da wo JA zu erneuter Auskunft aufgefordert hat. ![Angry Angry](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/angry.gif)
Da aber, wenn ich mich recht erinnere, das 3. Kind unter 3 ist, gibt es noch eine BU-berechtigte Mutter dazu. Wohl du. Also wäre dann bezüglich Einstufung von 4 Unterhaltsberechtigten auszugehen.
Eine Ehe bringt keine Verbesserung - eher wird durch Steuervorteil das Netto noch höher....
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Da aber, wenn ich mich recht erinnere, das 3. Kind unter 3 ist, gibt es noch eine BU-berechtigte Mutter dazu. Wohl du. Also wäre dann bezüglich Einstufung von 4 Unterhaltsberechtigten auszugehen.
Eine Ehe bringt keine Verbesserung - eher wird durch Steuervorteil das Netto noch höher....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #