Steuerrückerstattungen fliessen leider mit rein, zumindest der Anteil davon vom Unterhaltspflichtigen. Spesen an sich nicht, nur wenn sie regelmässig anfallen. Bei so einem Gehalt gibt es doch sicher höhere Werbungskosten als die 5%. Das JA wird sich da zwar querstellen, aber da lässt sich sicher noch was drauf packen. Sieht man ja am Steuerbescheid, was das Finanzamt anerkennt. Und solange der Mindestunterhalt gesichert ist...
Und bei den Zahlen/Monatseinkommen kann man auch einen Anwalt bezahlen um "Waffengleichheit" mit dem Beistand zu erzielen.
Und bei den Zahlen/Monatseinkommen kann man auch einen Anwalt bezahlen um "Waffengleichheit" mit dem Beistand zu erzielen.