29-08-2012, 11:46
Deine Beweggründe, wieder einen Antrag vor Gericht zu stellen halte ich für völlig richtig. Als ich das auch erneut getan hatte, habe ich ganz auf den Verfahrenkostenkrempel verzichtet, weil ich keine Lust hatte, die Formulare auszufüllen und dann vier Jahren lang immer wieder. Umgangsverfahren sind ohnehin nicht teuer, natürlich ohne Anwalt. Das Ende vom Lied war, das der Richter zum Schluss irgendwas von Kosten, die gegeneinander aufgehoben werden gemurmelt hat und ich nicht mal für die Gerichtskosten eine Rechnung bekam.