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Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten
#11
Leute, das Unterhaltsrecht ist unmoralische Katastrophe und nicht diejenigen, die seine grenzenlosen Anwendung und Ausweitung begrenzen wollen. Genauso schwachsinnig ist es, Bedarfsgemeinschaften mit mittlerem Einkommen das Recht abzusprechen dies zu tun, "weil sie es ja haben". Seit wann wird ein Raub dadurch legitimiert, dass man jemand mit Einkommen der oberen Mitte statt der unteren Mitte ausraubt?

Ein paar Fragen wurden nicht beantwortet.

- die private Altersvorsorge ist wie in der faq beschrieben begrenzt in Abzug zu bringen
- Alle nachrangigen Unterhaltsberechtigten sind nicht zu berücksichtigen, gleichrangige (d.h. andere minderjährige Kinder) schon, wie es sorglos ebenfalls gesagt hat.
- Streitwert ist die Differenz aus bereits titulierter und geforderter Summe pro Jahr.

Weitere Einkommensbereinigungen dürften wohl nicht drin sein. Wesentlich ist die Behandlung der Bonuszahlungen incl. der steuerlichen Folgen. Das dürfte leider extrem vom Richter abhängig sein. Argumentiert so: Für die Bonuszahlungen sind aufgrund ihrer Unregelmässigkeit die Situation der letzten drei Jahre anzusetzen. Vergesst nicht, sie ebenso wie das übrige Einkommen zu bereinigen.
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RE: Feilschen mit dem JA um KU-Höhe - Hilfe erbeten - von p__ - 29-08-2012, 13:18

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