29-08-2012, 14:37
(29-08-2012, 14:11)Homersimpson schrieb: Spannend wird es nächstes Jahr, da möchte ich ein paar Monate Elternzeit nehmen und dann hab ich noch gut 60% meines Einkommens.Das bedeutet doch eigentlich das ich nicht mehr "Leistungsfähig" bin und den Unterhalt in der Form garnicht mehr zahlen kann.
Das deine Leistungsfähigkeit dann dahin geht, erscheint offensichtlich.
Der BGH meint hierzu aber, dass dadurch keinesfalls der KU herabgesetzt werden kann. Elternzeit muss Vater sich halt leisten können, wenn er nen Titel an der Backe hat. Zur Not muss Mutti des Kindes halt mehr arbeiten und dich unterstützen. Sie hat dann ja Zeit.
Such mal hier im Forum nach Hausmannsurteil und verzeih mir den Sarkasmus.