29-08-2012, 15:39
Danke euch.
Eine ganz wichtige Frage habe ich noch:
Ist das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen VOR oder NACH Abzug des pfändbaren Anteiles der Privatinsolvenz für die UH-Berechnung heranzuziehen?
Eine ganz wichtige Frage habe ich noch:
Ist das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen VOR oder NACH Abzug des pfändbaren Anteiles der Privatinsolvenz für die UH-Berechnung heranzuziehen?