29-08-2012, 17:07
Sicher, gemeinsames Sorgerecht macht Probleme, zumindest wenn sich die Ex-Partner oft uneinig sind. Von daher sollte einer die Hauptsorge bekommen, wie ja auch eine® das ABR allein bekommen. Nur würde ich es für absolut gerecht empfinden, wenn 50% der Mütter und 50% der Väter hier zum Zuge kämen. Derzeit teilt es sich ja mehr 95/5% auf, was man einem Kind erstmal erklären muss, dass die Mutter immer der besser Part als hauptsächliche Bezugsperson ist.
Mein kleiner Sohn erzählt JEDESMAL, er möchte lieber BEI MIR WOHNEN. Hören tut ihn ausser mir keiner, da er erst 5 ist, kann ich es mir abschminken, das ABR zu beantragen. Erfolgsaussichten = NULL
Mein kleiner Sohn erzählt JEDESMAL, er möchte lieber BEI MIR WOHNEN. Hören tut ihn ausser mir keiner, da er erst 5 ist, kann ich es mir abschminken, das ABR zu beantragen. Erfolgsaussichten = NULL