29-08-2012, 20:38
(29-08-2012, 16:56)Jessy schrieb: Dumme Sprüche unerwünscht.Ich mach trotzdem einen.
In aller Regel ist es sinnfrei und meist ein Schuss ins eigene Knie der Antragsgegnerin mit so viel Prosa die VKH nicht gewähren zu wollen.
Wegen der Bedürftigkeit hat sie bereits die Unterlagen dem Gericht mit ihrem Antrag dem Gericht vorgelegt. Zu diesem Punkt wird das Gericht dann entscheiden und euren Text eher gar nicht durchlesen.
Von daher würde das schon ausreichen, damit das Gericht VKH gewährt. Fertig.
Dann wird die Stellungnahme des JAes und damit der anderen Institutionen vom Gericht eingeholt. Fertig.
Ob und wenn es dann zu einer Verhandlung kommen solllte, wird dann vermutlich ein Gutachten vom Gericht mit einer speziellen Fragestellung angefordert werden.
Somit würde ich vorschlagen, viel mehr Energie in die eigentliche Hauptsache zu stecken als in so einem VKH-Antrag der Gegenseite.
Schon viel zu viel Energie mit Nebensächlichkeiten verschwendet!
Aber Du hast ja anscheinend sehr viel Zeit.