30-08-2012, 00:23
(29-08-2012, 22:20)Jessy schrieb: 1. Wir wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Also schreiben wir auch eine.
Ein Standardsatz. Ihr solltet auf jeden Fall kompakt bleiben, sachlich sowieso. Ich weiss, wie schwer das ist, man möchte und könnte jeden Mist widerlegen der einem da um die Ohren gehauen wird. Trotzdem: Fehler!
(29-08-2012, 22:20)Jessy schrieb: so viel Sand wie möglich ins Getriebe zu streuen
Gut. Scharfkantiger Sand ist besser wie viel weiches Pulver.
(29-08-2012, 22:20)Jessy schrieb: 3. Wie schon erwähnt, hab ich weite Teile des Textes aus einem Urteil, das der KM VKH versagte. Also warum nicht versuchen, wie @iglu so schön schreibt?
Urteilsbegründungen sind gute Baukästen für Textbausteine. In dem Antrag sind aber zu viele Eigenkreationen, die in unproduktive Richtungen gehen. Halte dich durchgehend an juristische Sprache. Da wird z.B. nichts "provoziert", sondern jemand handelt "mutwillig". Lass Dinge weg, die subjektiv oder interpretativ wirken. Sie werden nicht überlesen, sondern bringen euch sogar Minuspunkte.
Lass dich auch hier im Forum nicht provozieren. Sieh es als Training für das Verfahren, da könnte Härteres drohen. Kritik ist immer hilfreich, auch wenn sie provokant vorgebracht wird.
(29-08-2012, 20:49)iglu schrieb: aber das ist eben typisch frau. warum etwas in 100 wörtern sagen, wenn man es auch in 5000 kann.
ich weiß, das war sexistisch. protestnoten bitte via pn.
Sexistische Floskeln öffentlich bringen und Antworten darauf nur Privatnachricht? Besser beides per PN. Oder einfach, was oben geraten wird: Alles weglassen, was nicht zielführend ist.