30-08-2012, 01:23
Moin.
Ich bin stark bei karlma.
Mir wäre wurscht, wie sich die Gegenseite finanziert,
mir wäre wichtig, das Verfahren rasch im Sinne des Kindes zum Abschluß zu bringen. Und so würde auch meine Stellungnahme ausfallen. Als Zweizeiler:
"Dem Antragstellers ist an einer raschen Verfahrensführung mit Beschluß im Sinne des Kindeswohls gelegen. Zum Kostenhilfeantrag der Antragsgegnerin ist von dieser Seite nichts beizutragen."
Ein Anwalt muß nicht unbedingt schlecht sein.
Ist er aggressiv, kann das der Mandantin auf die Füße fallen.
Wirkt er mäßigend auf die Mandantin ein, kann das zur Versachlichung des Verfahrens beitragen.
.
Ich bin stark bei karlma.
Mir wäre wurscht, wie sich die Gegenseite finanziert,
mir wäre wichtig, das Verfahren rasch im Sinne des Kindes zum Abschluß zu bringen. Und so würde auch meine Stellungnahme ausfallen. Als Zweizeiler:
"Dem Antragstellers ist an einer raschen Verfahrensführung mit Beschluß im Sinne des Kindeswohls gelegen. Zum Kostenhilfeantrag der Antragsgegnerin ist von dieser Seite nichts beizutragen."
Ein Anwalt muß nicht unbedingt schlecht sein.
Ist er aggressiv, kann das der Mandantin auf die Füße fallen.
Wirkt er mäßigend auf die Mandantin ein, kann das zur Versachlichung des Verfahrens beitragen.
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