30-08-2012, 12:44
Ich habe hier eine wichtige Frage an euch, da mir Eure Einschätzung sehr viel wert ist.
Vorab zur Erklärung hierzu ein paar Fakten :
Ich weiß, dass die KM diese Haushälfte unbedingt haben muß. Auf Ihre erneute Anfrage hin, machte ich Ihr ein Angebot. Unter Anderem auch, dass mir die titulierten Urkunden ausgehändigt werden. Ich machte die Übetragung der Hälfte auch abhängig, von dem Übetragen des Sorgerechtes bezüglich meiner jüngsten Tochter. Habe also mal voll rein gehauen, da ich ja nicht unter Druck stehe. Natürlich ist sie in Bezug auf das Sorgerecht nicht darauf angesprungen. Auch (noch) kein Kommentar bezüglich der Aushändigung der Urkunden. Nachdem meine LG und ein Freund meine Mail las, konnten sie sich vor Lachen kaum halten und meinten, meine Ex würde niemals antworten. Naja, dachte ch. Das könnte schon anders sein. Ich weiß ja, dass sie was will (Haus). Die Zahlen, die sie in der Mail nennt, sind nicht ganz richtig. Aber das ist jetzt mal egal. Bleibt noch zu bemerken, dass ich ja in 06/11 wegen des § 170 StGB verurteilt wurde und weiterhin ein neuer Termin am 23.09. an steht.
Nun meine wichtigste Frage :
- Wie kann ich mich absolut absichern, dass der rückständige Unterhalt TATSÄCHLICH als erlassen gilt ?
- Wie kann ich die Urkunden rechtlich abgesichert tatsächlich kassieren bzw. platt bekommen ?
Ich werde sie jetzt noch was zappeln lassen und ein wenig nachlegen, aber als Fundament für eine Verhandlung ist die Mail ja schon mal ganz ordentlich.
Hallo,
ich wollte Dir nun meinerseits einen Vorschlag zur Überschreibung der Haushälfte mitteilen:
- ich erlasse Dir alle bisher angelaufenen Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt bis März 2012 (wie Du weißt, ist das ein Betrag in 5-stelliger Höhe).
Damit einher geht natürlich das Wegfallen der Unterhaltsklage und die daraus resultierenden Auflagen etc. , was für Dich sehr angenehm sein wird.
- Alle bisherigen Forderungen die Mietwohnung und deren Renovierung betreffenden Forderungen verfallen. Ebenso werde ich keine Rückforderungen geltend machen, was
deinen Teil der monatlichen Kosten (Ausgleich des Mietkontos) seit 2007 angeht.
- Ich bin auch gerne bereit, über die Höhe des Unterhalts zu verhandeln. Einem kompletten Wegfall des Unterhalts stimme ich hingegen nicht zu. Das Geld ist nicht für mich,
sondern für die Kinder
- Was den nicht gezahlten Unterhalt seit März 2012 angeht, werde ich keine Anklage erheben - sollten jedoch wieder irgendwelche anonymen bzw. nicht anonymen Schreiben oder Anzeigen gegen mich oder meinen Mann bei Behörden oder Ämtern eingehen, werde ich die Unterhaltsforderung sofort geltend machen.
Das Angebot ist mehr als fair, wenn man bedenkt, dass die Haushälfte zu 100% verschuldet ist, die Schulden rund 61.000 Euro betragen und dies bei den derzeitigen Immobilienpreisen geradezu lächerlich ist. Der Gegenwert, den Du bekommst, beläuft sich demnach auf ca. 25.000 Euro (also ungefähr die Summe an Unterhalt, die Du den Kindern schuldest) plus den ausstehenden Summen aus Renovierung und Ausgleichszahlungen auf das Mietkonto.
Also zusammengefasst gilt: dein Anteil an der Mietwohnung gegen Schuldenerlass in mehreren Bereichen, Rücknahme der Anklage auf von Dir bestimmte Zeit, Anpassung des Unterhalts für die Kinder (sofern man sich diesbezüglich einig wird).
Gruß
XXX
Vorab zur Erklärung hierzu ein paar Fakten :
Ich weiß, dass die KM diese Haushälfte unbedingt haben muß. Auf Ihre erneute Anfrage hin, machte ich Ihr ein Angebot. Unter Anderem auch, dass mir die titulierten Urkunden ausgehändigt werden. Ich machte die Übetragung der Hälfte auch abhängig, von dem Übetragen des Sorgerechtes bezüglich meiner jüngsten Tochter. Habe also mal voll rein gehauen, da ich ja nicht unter Druck stehe. Natürlich ist sie in Bezug auf das Sorgerecht nicht darauf angesprungen. Auch (noch) kein Kommentar bezüglich der Aushändigung der Urkunden. Nachdem meine LG und ein Freund meine Mail las, konnten sie sich vor Lachen kaum halten und meinten, meine Ex würde niemals antworten. Naja, dachte ch. Das könnte schon anders sein. Ich weiß ja, dass sie was will (Haus). Die Zahlen, die sie in der Mail nennt, sind nicht ganz richtig. Aber das ist jetzt mal egal. Bleibt noch zu bemerken, dass ich ja in 06/11 wegen des § 170 StGB verurteilt wurde und weiterhin ein neuer Termin am 23.09. an steht.
Nun meine wichtigste Frage :
- Wie kann ich mich absolut absichern, dass der rückständige Unterhalt TATSÄCHLICH als erlassen gilt ?
- Wie kann ich die Urkunden rechtlich abgesichert tatsächlich kassieren bzw. platt bekommen ?
Ich werde sie jetzt noch was zappeln lassen und ein wenig nachlegen, aber als Fundament für eine Verhandlung ist die Mail ja schon mal ganz ordentlich.
Hallo,
ich wollte Dir nun meinerseits einen Vorschlag zur Überschreibung der Haushälfte mitteilen:
- ich erlasse Dir alle bisher angelaufenen Schulden aus nicht gezahltem Unterhalt bis März 2012 (wie Du weißt, ist das ein Betrag in 5-stelliger Höhe).
Damit einher geht natürlich das Wegfallen der Unterhaltsklage und die daraus resultierenden Auflagen etc. , was für Dich sehr angenehm sein wird.
- Alle bisherigen Forderungen die Mietwohnung und deren Renovierung betreffenden Forderungen verfallen. Ebenso werde ich keine Rückforderungen geltend machen, was
deinen Teil der monatlichen Kosten (Ausgleich des Mietkontos) seit 2007 angeht.
- Ich bin auch gerne bereit, über die Höhe des Unterhalts zu verhandeln. Einem kompletten Wegfall des Unterhalts stimme ich hingegen nicht zu. Das Geld ist nicht für mich,
sondern für die Kinder
- Was den nicht gezahlten Unterhalt seit März 2012 angeht, werde ich keine Anklage erheben - sollten jedoch wieder irgendwelche anonymen bzw. nicht anonymen Schreiben oder Anzeigen gegen mich oder meinen Mann bei Behörden oder Ämtern eingehen, werde ich die Unterhaltsforderung sofort geltend machen.
Das Angebot ist mehr als fair, wenn man bedenkt, dass die Haushälfte zu 100% verschuldet ist, die Schulden rund 61.000 Euro betragen und dies bei den derzeitigen Immobilienpreisen geradezu lächerlich ist. Der Gegenwert, den Du bekommst, beläuft sich demnach auf ca. 25.000 Euro (also ungefähr die Summe an Unterhalt, die Du den Kindern schuldest) plus den ausstehenden Summen aus Renovierung und Ausgleichszahlungen auf das Mietkonto.
Also zusammengefasst gilt: dein Anteil an der Mietwohnung gegen Schuldenerlass in mehreren Bereichen, Rücknahme der Anklage auf von Dir bestimmte Zeit, Anpassung des Unterhalts für die Kinder (sofern man sich diesbezüglich einig wird).
Gruß
XXX