31-08-2012, 08:23
@ Nappo
Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass so eine Vereinbarung "wasserdicht" abgeschlossen werden kann.
Bekanntlich dürfen nach deutschem Recht nicht zwei Parteien Verträge zu Lasten Dritter schliessen. Eine Kindsmutter kann gar nicht rechtswirksam auf Kindesunterhalt verzichten- weil es gar nicht ihr eigener Anspruch ist, sondern der Anspruch der Kinder. Die Eltern würden sich gegenseitig Vermögensvorteile verschaffen zu Lasten ihrer Kinder. So ein Vertrag ist in aller Regel unwirksam.Und wenn es ganz kraß kommt, dann konstruiert so ein Robenständer, man habe mit einer solchen Vereinbarung auch noch die Zahlung von Grunderwerbssteuer vermeiden wollen und zieht euch noch wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung.
Im Klartext: deine Exe kann einen solchen Vertrag mit dir schliessen und denselben nächstes Jahr für nichtig erklären lassen. Dann hat sie das Haus, und du hast einen wertlosen Fetzen Papier, und immer noch Unterhaltsschulden und das Verfahren wegen §170 StGB am Hals.
Mir wäre das zu gefährlich. Ich hatte an anderer Stelle vorgeschlagen, die Immobilie ordentlich und wasserdicht an Exe + Mr. Next zu verkaufen und vom Kaufpreis resp. vom Verkaufserlös die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorschlag ganz gut, wenn es denn wieder zu einer Verhandlung wegen dem §170 StGB kommen sollte. Nach dem Motto: "ich würde meinen rückständigen Unterhalt ja gerne bezahlen, aber Exe will mich beim Kaufpreis für die Immobilie besche...en, deshalb meine Mittellosigkeit.."
Austriake
Ich habe ganz erhebliche Zweifel, dass so eine Vereinbarung "wasserdicht" abgeschlossen werden kann.
Bekanntlich dürfen nach deutschem Recht nicht zwei Parteien Verträge zu Lasten Dritter schliessen. Eine Kindsmutter kann gar nicht rechtswirksam auf Kindesunterhalt verzichten- weil es gar nicht ihr eigener Anspruch ist, sondern der Anspruch der Kinder. Die Eltern würden sich gegenseitig Vermögensvorteile verschaffen zu Lasten ihrer Kinder. So ein Vertrag ist in aller Regel unwirksam.Und wenn es ganz kraß kommt, dann konstruiert so ein Robenständer, man habe mit einer solchen Vereinbarung auch noch die Zahlung von Grunderwerbssteuer vermeiden wollen und zieht euch noch wegen Steuerhinterziehung zur Verantwortung.
Im Klartext: deine Exe kann einen solchen Vertrag mit dir schliessen und denselben nächstes Jahr für nichtig erklären lassen. Dann hat sie das Haus, und du hast einen wertlosen Fetzen Papier, und immer noch Unterhaltsschulden und das Verfahren wegen §170 StGB am Hals.
Mir wäre das zu gefährlich. Ich hatte an anderer Stelle vorgeschlagen, die Immobilie ordentlich und wasserdicht an Exe + Mr. Next zu verkaufen und vom Kaufpreis resp. vom Verkaufserlös die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorschlag ganz gut, wenn es denn wieder zu einer Verhandlung wegen dem §170 StGB kommen sollte. Nach dem Motto: "ich würde meinen rückständigen Unterhalt ja gerne bezahlen, aber Exe will mich beim Kaufpreis für die Immobilie besche...en, deshalb meine Mittellosigkeit.."
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1