31-08-2012, 09:49
(31-08-2012, 08:23)Austriake schrieb: Mir wäre das zu gefährlich. Ich hatte an anderer Stelle vorgeschlagen, die Immobilie ordentlich und wasserdicht an Exe + Mr. Next zu verkaufen und vom Kaufpreis resp. vom Verkaufserlös die Unterhaltsschulden zu bezahlen. Im Übrigen macht sich ein solcher Vorschlag ganz gut, wenn es denn wieder zu einer Verhandlung wegen dem §170 StGB kommen sollte. Nach dem Motto: "ich würde meinen rückständigen Unterhalt ja gerne bezahlen, aber Exe will mich beim Kaufpreis für die Immobilie besche...en, deshalb meine Mittellosigkeit.."
Ich würde kein Auge mehr zumachen bei dem Deal und schließe mich Austriake an. Im Vorfeld würde ich parallel checken, wieviel die Hütte evtl Wert ist, sprich andere potentielle Käufer finden. Dann hast du nicht nur ein Preisgefühl, sondern auch Alternativen und musst mit deiner Ex nicht 'Teppichbasar' spielen. Das stärkt deine Position. Wenn sie die Hütte patu haben will, soll sie ruhig Angst haben, dass ein Dritter sie bekommt.