31-08-2012, 10:25
Laufender und zukünftiger Kindesunterhalt kann über eine Erfüllungsübernahme durchaus zwischen den Elternteilen verschoben werden. Erfüllung heisst aber Erfüllung und nicht Verschiebung zu einem Dritten.
Die Feststellung, dass keine Unterhaltsrückstände bestehen ist ebenso problemlos möglich. Auch hier gilt das Prinzip der Erfüllungsübernahme, Rückstände aus übergegangenen Ansprüchen können somit nicht erfasst werden.
Der Immobilienmarkt ist zur Zeit brandheiss. Die Flucht aus dem Geld raus und rein in Sachwerte ist seit etwa zwei Jahren in vollem Gange. Auch bei Teilungs- und Zwangsversteigerungen stehen die Bieter oft gepackt im Saal und bis zur Türe hinaus. Ich wäre vorsichtig mit Angeboten, Immobilienteile einzutauschen.
Die Feststellung, dass keine Unterhaltsrückstände bestehen ist ebenso problemlos möglich. Auch hier gilt das Prinzip der Erfüllungsübernahme, Rückstände aus übergegangenen Ansprüchen können somit nicht erfasst werden.
Der Immobilienmarkt ist zur Zeit brandheiss. Die Flucht aus dem Geld raus und rein in Sachwerte ist seit etwa zwei Jahren in vollem Gange. Auch bei Teilungs- und Zwangsversteigerungen stehen die Bieter oft gepackt im Saal und bis zur Türe hinaus. Ich wäre vorsichtig mit Angeboten, Immobilienteile einzutauschen.