31-08-2012, 14:05
Hier noch eins der Urteile, die man der immer wieder geäusserten Meinung entgegenhalten kann, man könnte angeblich "nicht auf Kindesunterhalt verzichten": http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=441
Das Zauberwort heisst wie schon genannt "Erfüllungsübernahme". Und die kann erst recht auch nachträglich für Schulden vereinbart werden.
Das Zauberwort heisst wie schon genannt "Erfüllungsübernahme". Und die kann erst recht auch nachträglich für Schulden vereinbart werden.