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Kindesunterhalt Haushälfte Teilungsversteigerung Angebot der KM
#11
(03-12-2008, 15:12)p schrieb: Fakt ist: Die Eltern können vereinbaren, was sie wollen, solange kein Dritter für das Kind zahlen muss. Solche Vereinbarungen sind nicht unzulässig, erst wenn jemand was vom Staat will werden sie es.
Das kann die Frau ja erreichen. Manchmal geht es nicht nur darum, möglichst viel Geld zu ergattern, sondern vor allem, dem Ex zu schaden.
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RE: Wichtige Frage zum Erlaß von Kindesunterhalt / Angebot der KM - von Das Nerdliche Orakel - 31-08-2012, 14:38
Hausvermögen. Was würdet Ihr machen? - von Nappo - 28-10-2013, 13:47

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