31-08-2012, 15:42
(31-08-2012, 15:32)Austriake schrieb: Zu 1. Das Jugendamt wird versuchen, Dich auf 100% der Düsseldorfer Tabelle festzunageln.
Zu 2. Der Streitwert errechnet sich aus der Differenz, also aus 2.- Euro, um bei deinem Beispiel zu bleiben. Ist ja auch logisch, die 8.- Euro sind ja nicht strittig- darum wird nicht gestritten, daher kein Streiwert.
Zu 1: Das JA ist schon froh, wenn sie € 133 bekommen, denn soviel würden die zahlen, wenn von dir gar nichts käme. 100% werden sie erstmal versuchen. Allerdings geht meines Wissens die Erstausbildung des Pflichtigen VOR Unterhaltsverpflichtungen.
Ist das deine Erstausbildung (also keine Lehre gemacht oder so)? Machst du das Ding zügig oder eierst du rum?
Zu 2: Ist der Streitwert nicht die Differenz *12?