Deine Tochter ist laut deinen Angaben 2003 geboren.
Damals entsprachen 107 % einem Zahlbetrag von 213 € für die erste, anschließend 258 € für die zweite Altersstufe. Abzüglich hälftiges Kindergeld in Höhe von 77 € ergibt das in Altersstufe 2 einen Zahlbetrag von 181 €.
Da deine Tochter inzwischen ja längst die zweite Altersstufe erreicht hat, läge der Betrag bei den geforderten 105% inzwischen bei 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld, macht als Zahlbetrag also 291 €, also satte 110 € mehr als in 2003, obwohl die Einstufung die gleiche bleibt (Stufe 2).
Eigentlich wundert es mich, dass die Beträge nicht bisher schon mehrfach angepasst wurden - denn genau dafür ist der dynamische Titel ja eigentlich da...
Falls du eine neue unterschreibst, musst du auf jeden Fall auf Rückgabe der alten Urkunde bestehen, darauf hast du auch definitiv einen Anspruch.
Grundsätzlich hat das Kind im übrigen einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten dynamischen Titel. Das ist allerdings - je nach Jugendamt - Verhandlungssache.
Damals entsprachen 107 % einem Zahlbetrag von 213 € für die erste, anschließend 258 € für die zweite Altersstufe. Abzüglich hälftiges Kindergeld in Höhe von 77 € ergibt das in Altersstufe 2 einen Zahlbetrag von 181 €.
Da deine Tochter inzwischen ja längst die zweite Altersstufe erreicht hat, läge der Betrag bei den geforderten 105% inzwischen bei 383 € abzgl. hälftiges Kindergeld, macht als Zahlbetrag also 291 €, also satte 110 € mehr als in 2003, obwohl die Einstufung die gleiche bleibt (Stufe 2).
Eigentlich wundert es mich, dass die Beträge nicht bisher schon mehrfach angepasst wurden - denn genau dafür ist der dynamische Titel ja eigentlich da...
Falls du eine neue unterschreibst, musst du auf jeden Fall auf Rückgabe der alten Urkunde bestehen, darauf hast du auch definitiv einen Anspruch.
Grundsätzlich hat das Kind im übrigen einen rechtlichen Anspruch auf einen unbefristeten dynamischen Titel. Das ist allerdings - je nach Jugendamt - Verhandlungssache.