31-08-2012, 22:06
Falls es wirklich zur Unterzeichnung eines neuen Titels kommt muß dieser unbedingt befristet sein da nach Erreichen des 18. Lebensjahres beide Elternteile unterhaltspflichtig werden. Der unbefristete Titel müsste dann in jedem Fall per Abänderungsklage geändert werden.
Also: nur befristeten Titel unterschreiben und nur etwa 90% des lt. Düsseldorfer Tabelle fälligen Betrages anbieten. Falls das Jugendamt rumzickt ist der Weg zum Gericht wohl unumgänglich.
Also: nur befristeten Titel unterschreiben und nur etwa 90% des lt. Düsseldorfer Tabelle fälligen Betrages anbieten. Falls das Jugendamt rumzickt ist der Weg zum Gericht wohl unumgänglich.