(01-09-2012, 00:07)Das Nerdliche Orakel schrieb: Wie verträgt sich denn das mit der Angabe "Vater unbekannt" auf dem Standesamt, und wieso muss die Mutter zustimmen, wenn der angebliche Vater ein Abstammungsgutachten haben will?
Naja Ersteres kommt wohl eher im Promillebereich vor, im wahrsten Sinne des Wortes

Und Zweiteres ist natürlich ein Witz, der darauf beruht, dass der Staat möglichst wenig bzw selten zahlen muss.
Die Sache mit dem Abstammungsgutachten müsste meines Erachtens gleich als Nächstes vor dem Bundesverfassungsgericht oder EGMR angegangen werden. Das kann schlichtweg nicht sein und verstösst genauso gegen die Menschenwürde wie die Sache mit dem Sorgerecht unverheirateter Eltern !
Weiß jmd. wie das in anderen EU-Ländern geregelt ist?