01-09-2012, 14:27
1. Es gehen die Dinge mit der Vergabe an Dritte häufig ganz eigene Wege. ("Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." - alte Juristenweisheit)
2. Wenn schon RA, dann bitte Fachanwalt/-anwältin für Familienrecht (keine Garantie für Qualtität!).
3. Vom RA BORA §1 Absatz 3 auswendig aufsagen lassen, erst dann das Mandat erteilen. Wenn die Fledermaus nicht einmal das hinbekommt nächste aufsuchen.
4. Mein Angebot an den Vater steht und er ist gut beraten dies anzunehmen.
2. Wenn schon RA, dann bitte Fachanwalt/-anwältin für Familienrecht (keine Garantie für Qualtität!).
3. Vom RA BORA §1 Absatz 3 auswendig aufsagen lassen, erst dann das Mandat erteilen. Wenn die Fledermaus nicht einmal das hinbekommt nächste aufsuchen.
4. Mein Angebot an den Vater steht und er ist gut beraten dies anzunehmen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)