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Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich?
#6
Auch der BGH hat sich jüngst mit diesem Auf und Ab beschäftigt in Az. XII ZR 80/10 vom 04.07.2012, Volltext http://openjur.de/u/438897.html
Kommt noch in die Urteilssammlung.

Ein unglaubliches Urteil. Dort hat sich der Wert der Anlage verringert und der Ausgleichspflichtige hat trotzdem voll zu bezahlen. Der BGH zementiert auch beim Zugewinnausgleich ein Maximierungsprinzip von maximalster Schärfe.

Verschieben kann man den Zeitpunkt der Wertermittlung nämlich durchaus - aber nur, wenn dadurch MEHR Ausgleichsgeld rausspringt. Risiken hat ganz allein der Pflichtige zu tragen.
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RE: Etwas für die FAQ zum Zugewinnausgleich? - von p__ - 02-09-2012, 15:11

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