03-09-2012, 08:56
Es darf nur eine Behörde Geld fordern, entweder JC oder JA.
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Nix unterschreiben, denn kriegst du ein vereinfachtes Verfahren, da musst du denn dein Einkommen angeben und ein Rechtspfleger berechnet die Höhe deines Unterhaltes.
(Wahrscheinlich null Euro)
Zweite Möglichkeit:
Du machst einen Titel, der über einen Euro lautet, Laufzeit bis zum Ende deiner Studienzeit.
JA kann dagegen nun klagen, ich glaube kaum das die es machen.
Gruss
Ich sehe zwei Möglichkeiten:
Nix unterschreiben, denn kriegst du ein vereinfachtes Verfahren, da musst du denn dein Einkommen angeben und ein Rechtspfleger berechnet die Höhe deines Unterhaltes.
(Wahrscheinlich null Euro)
Zweite Möglichkeit:
Du machst einen Titel, der über einen Euro lautet, Laufzeit bis zum Ende deiner Studienzeit.
JA kann dagegen nun klagen, ich glaube kaum das die es machen.
Gruss
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