04-09-2012, 13:22
(01-09-2012, 23:56)steffen27x schrieb: Die Urkunde besagt 107 %, ......Jetzt soll auf 105 % geändert werdenDas ist doch einfach: 105% vom Sack Kartoffeln sind mehr Kilogramm, als 107% von der Tüte Popcorn.
Ohne Bezug sind Prozentangaben sinnlos: Die Anknüpfungsgrundlage war damals der "Regelsatz" und heute der "Mindestunterhalt". Das ist grundverschieden.
Vermutlich wird es so sein: Weil nur eine Unterhaltspflicht (?) besteht, wollen sie dich bei dem Einkommen um eine Stufe hochstufen = 105% des jeweiligen Mindestunterhalts.
Du must selbst wissen was du tust, aber es wäre möglich im Gegenzug zu verlangen, dass der Titel zumindest auf´s 18 J befristet wird. Da werden sie sich zieren und fälschlich erstmal behaupten, das das nicht ginge, oder sagen, dass sie erst Kimu fragen müssen oder die das ablehnt. Wenn du eine solche Anwort hast, wäre je nach dem neu zu überlegen. Bei Nichteinigkeit bleibt es erstmal bei dem bestehenden Titel. Ob sie dann klagen, obwohl du schon den verlangten Betrag zahlst, ist eher unwahrscheinlich, aber könnte sein. Handlungsoptionen hängen auch davon ab wie sicher dein Arbeitsplatz ist und wie deine sonstigen Lebensumstände aussehen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #