06-09-2012, 08:24
Hallo Geckoman,
ich finde das Weitergeben von Bewerbungsabschriften schon höchst bedenklich; immerhin sind darin sensible persönliche Daten wie Zeugnisse etc. enthalten, die nun irgendeinen X-beliebigen Rechtsverdreher absolut gar nichts angehen. Wie ich schon geschrieben habe, beweisen muss man einem Richter, keinem Anwalt.
An deiner Stelle würde ich dem Jugendamt gegenüber mein Mißfallen ob dieses Vorgangs äussern und ankündigen, dass für den Fall, dass Dir daraus wirtschaftliche Nachteile entstehen, finanzieller Schadenersatz gefordert wird (Kopie des Schreibens an den Landrat als disziplinarischem Vogesetzten des Jugendamtes).
Austriake
ich finde das Weitergeben von Bewerbungsabschriften schon höchst bedenklich; immerhin sind darin sensible persönliche Daten wie Zeugnisse etc. enthalten, die nun irgendeinen X-beliebigen Rechtsverdreher absolut gar nichts angehen. Wie ich schon geschrieben habe, beweisen muss man einem Richter, keinem Anwalt.
An deiner Stelle würde ich dem Jugendamt gegenüber mein Mißfallen ob dieses Vorgangs äussern und ankündigen, dass für den Fall, dass Dir daraus wirtschaftliche Nachteile entstehen, finanzieller Schadenersatz gefordert wird (Kopie des Schreibens an den Landrat als disziplinarischem Vogesetzten des Jugendamtes).
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1