07-09-2012, 07:49
(04-09-2012, 13:22)sorglos schrieb: Ohne Bezug sind Prozentangaben sinnlos: Die Anknüpfungsgrundlage war damals der "Regelsatz" und heute der "Mindestunterhalt". Das ist grundverschieden.
Das ist mir noch garnicht aufgefallen. In der Urkunde heißt es 107 % vom Regelsatz, jetzt 105 % vom Mindestunterhalt. Ich habe das die ganze Zeit in den Schreiben überlesen, jetzt ergibt sich selbst mir eine gewisse Logik ;-)
Danke.