07-09-2012, 14:49
Du musst nicht. Man wird natürlich die Ernsthaftigkeit deiner Bemühungen um Umgang in Frage stellen, wenn du nicht gehst und dir die Mutwilligkeit deines Antrages unterstellen. Wenn du mit "dieser Person" eine Jugendamtssachbarbeiterin und nicht die Ex meinst, würde ich zusagen, aber "diese Person" als Vermittlerin ablehnen.