07-09-2012, 17:39
Also, aufgrund der Tatsache das ich ein (noch) Versicherungsfuzzi bin und die Leute mir unterstellen, ich sei sehr nett und Kundenorientiert (und deshalb pleite), antworte ich Dir gerne ;-)
Die private Haftpflichtversicherung, auch wenn es ein sogenannter "Familientarif" ist, kommt defintiv nur für diejenigen auf, die an Deiner gemeldeten Adresse wohnen und also dort zum Familienverbund zählen. Also Vater, Mutter, Kind ..... (Andere Personen des selben Haushaltes müssten über einen Risikozuschlag mit versichert werden, wie z.B. die Großmutter o.ä.)
Die Kinder sind dort zu versichern, wo sie wohnen, also von Deiner Ex. Punktum.
Wenn die Kinder ( Wie alt? - Das ist wichtig!) einen Schaden "produzieren", dann ist die Mutter in diesem Fall haftbar. Sind die Kinder unter 7 ist sie haftbar, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wurde sie nicht verletzt, ist sie auch nicht haftbar laut Versicherungsbedingungen. Zivilrechtlich könnte der geschädigte leer ausgehen, da die Kinder unter 7 nicht als deliktfähig gelten. Es gibt aber gute private Haftpflichtversicherer die diese Kinder auch bis zu einer Höchstgrenze, versichern.
Tritt ein Schaden auf, den die Haftpflicht nicht bezahlt, der aber trotzdem zivilrechtlich zu einer Schadenersatzpflicht des Schädigenden führt, bist Du auch wieder außen vor. Du hast die Kinder nicht in Obhut und kannst keine Haftung für sie übernehmen. Das ist Aufgabe der Mutter bei der sie wohnen und wenn die lieber den Unterhalt verkokst statt eine PHV ab zu schließen ist das ihr Problem.
Deine Haftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf. Du kannst auf Single umstellen. Such Dir was Nettes über einen Makler. Jahresbeitrag : 50 € incl. Steuer und gute Bedingungen sind kein Problem. Bin ja Makler.....
Es wundert, was die Versicherungsvertreter für fachliche Tauchsieder sind. Kein Wunder das die Branche dieen Ruf hat.
Die private Haftpflichtversicherung, auch wenn es ein sogenannter "Familientarif" ist, kommt defintiv nur für diejenigen auf, die an Deiner gemeldeten Adresse wohnen und also dort zum Familienverbund zählen. Also Vater, Mutter, Kind ..... (Andere Personen des selben Haushaltes müssten über einen Risikozuschlag mit versichert werden, wie z.B. die Großmutter o.ä.)
Die Kinder sind dort zu versichern, wo sie wohnen, also von Deiner Ex. Punktum.
Wenn die Kinder ( Wie alt? - Das ist wichtig!) einen Schaden "produzieren", dann ist die Mutter in diesem Fall haftbar. Sind die Kinder unter 7 ist sie haftbar, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wurde sie nicht verletzt, ist sie auch nicht haftbar laut Versicherungsbedingungen. Zivilrechtlich könnte der geschädigte leer ausgehen, da die Kinder unter 7 nicht als deliktfähig gelten. Es gibt aber gute private Haftpflichtversicherer die diese Kinder auch bis zu einer Höchstgrenze, versichern.
Tritt ein Schaden auf, den die Haftpflicht nicht bezahlt, der aber trotzdem zivilrechtlich zu einer Schadenersatzpflicht des Schädigenden führt, bist Du auch wieder außen vor. Du hast die Kinder nicht in Obhut und kannst keine Haftung für sie übernehmen. Das ist Aufgabe der Mutter bei der sie wohnen und wenn die lieber den Unterhalt verkokst statt eine PHV ab zu schließen ist das ihr Problem.
Deine Haftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf. Du kannst auf Single umstellen. Such Dir was Nettes über einen Makler. Jahresbeitrag : 50 € incl. Steuer und gute Bedingungen sind kein Problem. Bin ja Makler.....
Es wundert, was die Versicherungsvertreter für fachliche Tauchsieder sind. Kein Wunder das die Branche dieen Ruf hat.