Moin.
Habe mich - beunruhigt - bei meiner Versicherung erkundigt:
Auch wenn meine Kinder bei oder über die Mutter versichert sind,
bei mir sind sie grundsätzlich voll mitversichert, sobald ich für sie rechtlich verantwortlich bin.
Das kann zB auf ihren Reisen zwecks Umgang wichtig werden, wenn sie (fernüberwacht) ohne mich reisen und Schaden verursachen.
Vielleicht nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang:
Umgang beginnt, sobald sich Kids von der Mutter verabschieden oder mit meinem Wissen auf den Weg zu mir machen. Umgekehrt endet meine Verantwortung für sie, wenn die Rückreise endet oder die Mutter übernimmt.
Das ist auch bei der Bemessung der SGB II-Umgangskosten wichtig, kann für die 12-Std-Grenze entscheidend sein, wenn es die überhaupt noch geben darf.
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Habe mich - beunruhigt - bei meiner Versicherung erkundigt:
Auch wenn meine Kinder bei oder über die Mutter versichert sind,
bei mir sind sie grundsätzlich voll mitversichert, sobald ich für sie rechtlich verantwortlich bin.
Das kann zB auf ihren Reisen zwecks Umgang wichtig werden, wenn sie (fernüberwacht) ohne mich reisen und Schaden verursachen.
Vielleicht nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang:
Umgang beginnt, sobald sich Kids von der Mutter verabschieden oder mit meinem Wissen auf den Weg zu mir machen. Umgekehrt endet meine Verantwortung für sie, wenn die Rückreise endet oder die Mutter übernimmt.
Das ist auch bei der Bemessung der SGB II-Umgangskosten wichtig, kann für die 12-Std-Grenze entscheidend sein, wenn es die überhaupt noch geben darf.
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