10-09-2012, 14:47
(10-09-2012, 13:28)Bernie schrieb: Was ist denn wenn man alg2 bezieht. Läuft der KU als schuld auf?
(10-09-2012, 14:25)blue schrieb: 3. Ja
Die Antwort von @blue stimmt nur, wenn man keinerlei Erwerbs-Einkommen hat! Auch bei einem kleinen Job kannst du schon den KU voll absetzen - wie Steuern. Dann bist du Aufstocker. Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...4#pid44054
D.h. zum Beispiel:
- Gericht verdonnert dich zu Mindestunterhalt 3. Alterstufe = 334.- Euro
- Du hast einen Minijob mit 400.- Euro
Ergebnis:
Wenn der KU bezahlt und abgesetzt ist, verbleiben weniger als die 100.- Grundfreibetrag = 0,00 anrechenbares Einkommen. Du bekommst volles ALG II zusätzlich.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #